Herzlich Willkommen

Unser Kfz-Sachverständigen-Büro, in Neustadt an der Weinstraße, bietet Ihnen einen umfangreichen Service vom professionellen Schadengutachten bis hin zum Beweissicherungsgutachten.

Marc Loebjinski ist unabhängiger, zertifizierter Sachverständiger und Kfz-Meister, mit langjährigen Erfahrungen am Markt. Profitieren Sie bei uns von einer schnellen und flexiblen Erreichbarkeit und höchster Seriosität – Eigenschaften, die im Ernstfall unverzichtbar sind. Lernen Sie uns näher kennen!

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Telefon: 06321-186926

Telefax: 06321-186925

Mobil: 0172-2823209

Mail: info@kfzschaden.com

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Schadens-Gutachten

Für Zweiräder, PKW, LKW, Anhänger und Spezialfahrzeuge. Ein Schadengutachten ermittelt und beziffert den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden. Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

Wertgutachten

Eine Begutachtung, wie der Zustand wertrelevanter Autoteile und eventuelle Mängel, beurteilt wird, bestimmt es den Einkaufs-, Verkaufs- oder Wieder­beschaffungs­wert des Pkw. Relevant ist eine Wertermittlung unter anderem bei Kauf oder Verkauf eines Autos, nach einem Unfall sowie bei Abschluss einer Oldtimerversicherung.

Fahrzeug-Bewertungen

Unser erfahrener Kfz-Sachverständiger und Kfz-Meister nimmt vorhandene Mängel präzise auf, ermitteln den Kfz-Wert und wir erstellen eine umfassende Dokumentation für Sie.

Technische Gutachten

Bei der Ermittlung von Schadensursachen, Untersuchung von Unfallfahrzeugen oder bei Untersuchen von Vorschäden bei Kauf wird ein Technisches Gutachten erforderlich, es belegt die Ursache und Zusammenhänge des Schadens. Es ist neutral, umfassend und ebenso prozesstauglich.

Kfz-Meister &
Kfz-Sachverständiger
Marc LOEBJINSKI

Lange Erfahrung und Kompetenz zahlt sich aus.
Schon 1994 beendete Marc Loebjinski seine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker. Im Alter von nur 23 Jahren, erlangte er, mit einem hervorragenden Zeugnis, seinen Kfz-Meister-Abschluss.
Die Liebe zu Motoren wurde ihm, quasi im elterlichen Autohaus und der Kfz-Werkstatt (seit 1965), in die Wiege gelegt.
Im Jahre 2001 erweiterte er seine Kenntnis zum Kfz-Sachverständiger, was ihm seit dem als einen kompetenten Sachverständigen ausweist.

Unkompliziert, fair & professionell.
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Zufriedene Kunden

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Ihre Rechte als Geschädigter

1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.
Die Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens wird von dem Verursacher oder seiner Versicherung mit Ausnahme so genannter Bagatellschäden erstattet.

2. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

3. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungs-Anspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

5. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.

6. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (Urteil BGH vom 6.4.1993, AZ VI ZR 181/92).

7. Durch das Gutachten kann die Unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

8. Einwände des Schädigers, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

9. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig.
Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenem Interesse.
Achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung.

Bagatellschaden: Die Bagatellschadensgrenze liegt in den alten Bundesländern bei 750,-€.
Wenn Sie als Laie die Schadenhöhe oberhalb dieser Grenze einschätzen, haben Sie das Recht einen Sachverständigen zu beauftragen.
Darunter können Sie das Fahrzeug entweder direkt reparieren lassen oder einen Kostenvoranschlag einreichen.
Im Zweifelsfalle lassen Sie sich den Schaden von einem Sachverständigen schätzen.

Schadenumfang: Der Schadenumfang beschreibt, welche Teile an Ihrem Fahrzeug beschädigt sind.

Schadenshöhe: Die Schadenshöhe umfasst den gesamten Schaden, inklusive Wertminderung und Abzüge für Altschäden.
Wertminderungs-Ausgleich: Auch bei einer fachgerechten Reparatur entsteht an Ihrem Fahrzeug ein Minderwert, den Sie bei einem späteren Verkauf erzielen. Dieser Betrag wird je nach Schadenshöhe und Alter Ihres Fahrzeuges berechnet.

Vorschaden: Ein Vorschaden ist ein instand gesetzter, früherer Schaden.

Altschaden: Ein Altschaden ist ein noch bestehender Schaden an Ihrem Fahrzeug.


Rechtliches Impressum


Kfz-Sachverständigen-Büro Marc LOEBJINSKI
Inhaber: Kfz-Sachverständiger Marc Loebjinski
Telefon: +49 (0)6321 / 13326
Telefax: +49 (0)6321 / 186925
Mobil: +49 (0)172 / 2823209
Internet: www.kfzschaden.com
E-Mail: info@kfzschaden.com

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Neustadt/Weinstraße
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 31/105/3293/91

Wir erheben auf unserer Internetseite keine personenbezogene Daten.

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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Urheberrecht

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